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AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Werbekunden und Agenturen, die über das Werbeportal von Quartiero Kampagnen auf dem Bildschirmnetz buchen. Abweichende Bedingungen des Werbekunden gelten nur, soweit Quartiero ihnen schriftlich zustimmt. Das Werbeportal richtet sich an Geschäftskunden, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

Begriffe

  • Werbeportal: die Weboberfläche unter regiowerber.ch, über welche der Werbekunde seine Kampagnen und Inhalte verwaltet.
  • Bildschirmnetz: die touchfähigen Bildschirme in den Treppenhäusern, auf denen Werbung ausgespielt wird.
  • Kampagne: die vom Werbekunden gebuchte Werbung samt Inhalten, Zeitplan und Ausrichtung.
  • Targeting: die Ausrichtung einer Kampagne über Tags auf einzelne Quartiere, Städte oder Gerätegruppen.

Leistungen von Quartiero

Quartiero betreibt das Bildschirmnetz und das Werbeportal und stellt dem Werbekunden die Werbeflächen im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Über das Portal legt der Werbekunde seine Werbeinhalte an, richtet die Kampagne über Tags aus und legt den Zeitraum fest. Quartiero spielt die freigegebene Kampagne auf den zugeordneten Geräten aus.

Welches Inventar verfügbar ist und in welchem Umfang eine Kampagne ausgespielt wird, richtet sich nach dem Netz zum Zeitpunkt der Buchung sowie nach dem Einzelvertrag oder der Offerte. Quartiero entwickelt das Portal laufend weiter und darf einzelne Funktionen anpassen, ergänzen oder ablösen, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt.

Konto und Pflichten des Werbekunden

Für die Nutzung des Werbeportals legt der Werbekunde ein Konto an. Er hält seine Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und meldet Quartiero einen Verdacht auf Missbrauch ohne Verzug. Der Werbekunde sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen seines Betriebs auf das Konto zugreifen, und hält die hinterlegten Angaben aktuell.

Werbeinhalte und Verantwortung

Der Werbekunde bleibt für die von ihm eingereichten Werbeinhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die nötigen Rechte verfügt, insbesondere über Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, und dass die Inhalte weder das Gesetz noch Rechte Dritter verletzen. Soweit Werbeinhalte Personendaten enthalten, bearbeitet Quartiero diese im Auftrag des Werbekunden. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Buchung und Freigabe

Jede gebuchte Kampagne wird von Quartiero als Betreiberin geprüft und läuft erst nach der Freigabe. Quartiero prüft eine eingereichte Kampagne in der Regel innert zwei bis drei Werktagen. Auf eine Freigabe besteht kein Anspruch. Quartiero darf eine Freigabe verweigern oder eine laufende Kampagne stoppen, wenn diese gegen diese AGB, das Gesetz oder die Interessen der Häuser verstösst. Eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter Werbeerfolg wird nicht zugesichert. Die Reichweiten- und Klickmessung erfolgt anonym, wie im Datenschutz beschrieben.

Unzulässige Werbeinhalte

Bestimmte Kampagnen sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Werbung mit rechtswidrigem, irreführendem oder unlauterem Inhalt im Sinne des UWG, für politische und religiöse Werbung, für pornografische oder jugendgefährdende Inhalte, für Werbung für Tabakwaren, Suchtmittel und Glücksspiel sowie für unzulässige Heilversprechen. Ausgeschlossen sind ebenso diskriminierende, gewaltverherrlichende oder hetzerische Inhalte, Werbung, die Rechte Dritter verletzt, sowie Werbung, die das Ansehen der Häuser oder ihrer Bewohnerschaft beeinträchtigt. Für weitere Produkte mit gesetzlichen Werbeeinschränkungen gelten die jeweiligen Vorgaben. Quartiero darf eine Kampagne, die dagegen verstösst, ablehnen oder stoppen; die Verantwortung für die Zulässigkeit der eingereichten Inhalte bleibt beim Werbekunden.

Preise und Zahlung

Die Preise sowie der Abrechnungsrhythmus ergeben sich aus dem Einzelvertrag oder der Offerte. Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Modell, etwa nach Laufzeit oder nach der anonym gemessenen Reichweite und den Klicks. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf Quartiero nach vorheriger Mahnung die Ausspielung aussetzen; die Zahlungspflicht für bereits fällige Forderungen bleibt davon unberührt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

Zahlungsart

Der Werbekunde wählt für die Bezahlung zwischen der Zahlung auf Rechnung und einem hinterlegten Zahlungsmittel (Karte oder TWINT über den Zahlungsdienstleister wallee). Die Zahlung auf Rechnung setzt voraus, dass der Werbekunde seine Rechnungsangaben im Werbeportal vollständig erfasst hat. Bei einem hinterlegten Zahlungsmittel wird der Rechnungsbetrag bei Ausstellung der Rechnung automatisch über den Zahlungsdienstleister belastet; die Rechnung wird dem Werbekunden zusätzlich zugestellt.

Der Werbekunde kann seine Wahl der Zahlungsart jederzeit zurücknehmen; die hinterlegten Zahlungsdaten werden dann gelöscht. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben geschuldet. Solange keine neue Wahl getroffen ist, ruht die Leistung, und Kampagnen werden in dieser Zeit nicht ausgespielt. Die Regeln zu Zahlungsfrist, Verzug und Aussetzung der Ausspielung im Abschnitt Preise und Zahlung gelten unverändert.

Vertragsdauer und Kündigung

Laufzeit einer Buchung, Kündigung und Stornierung richten sich nach dem Einzelvertrag oder der Offerte. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten.

Verfügbarkeit und Haftung

Quartiero betreibt das Netz und das Portal mit angemessener Sorgfalt und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Für Unterbrüche durch Wartung, Störungen bei Vorleistern oder Ausfälle der Internetverbindung an einem Standort wird keine ununterbrochene Verfügbarkeit zugesichert. Fällt ein einzelnes Gerät zeitweise aus, mindert das den Anspruch nur im Umfang der ausgefallenen Ausspielung. Wird eine gebuchte Kampagne aus technischen Gründen nicht oder nur teilweise ausgespielt, holt Quartiero die fehlende Ausspielung nach; ist eine Nachholung im vereinbarten Rahmen nicht möglich, wird der nicht ausgespielte Anteil anteilig gutgeschrieben. Grundlage für die Berechnung ist die anonyme Reichweiten- und Klickmessung.

Quartiero haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, ebenso die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und entgangenen Gewinn. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

Geistiges Eigentum

Das Werbeportal, die Software und die Marke Quartiero stehen im Eigentum von Quartiero oder ihrer Lizenzgeber. Der Werbekunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang. An den von ihm eingestellten Werbeinhalten behält der Werbekunde seine Rechte und räumt Quartiero nur die zur Ausspielung nötige Nutzung ein.

Höhere Gewalt

Ereignisse, die Quartiero nicht zu vertreten hat und die die Leistung verunmöglichen oder erheblich erschweren, etwa Naturereignisse, Stromausfälle, Störungen von Netzen oder Vorleistern, behördliche Massnahmen oder Arbeitskämpfe, befreien Quartiero für ihre Dauer von der Leistungspflicht.

Änderungen dieser AGB

Quartiero darf diese AGB anpassen, wenn sich die Leistungen, der Betrieb oder die rechtlichen Vorgaben ändern. Der Werbekunde wird über wesentliche Änderungen vorgängig informiert. Widerspricht er nicht innert der mitgeteilten Frist und nutzt die Leistungen weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Datenschutz

Wie Quartiero Personendaten bearbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Bearbeitung im Auftrag des Werbekunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Quartiero GmbH.

Version v1, Stand August 2026

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